Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein Vertragsverhältnis mit der Volkshochschule Schaumburg, nachfolgend VHS Schaumburg genannt, kommt mit den nachstehenden Anmeldearten rechtswirksam zustande. Widerrufsrechte bleiben davon unberührt (siehe Widerrufsbelehrung).
 

Anmeldung

Eine verbindliche Anmeldung ist vor Kursbeginn bis zum Ablauf der Anmeldefrist bei der VHS Schaumburg zwingend erforderlich. Die Anmeldung kann persönlich in einer der Geschäftsstellen, schriftlich mit dem Anmeldeformular, telefonisch,  per Fax oder E-Mail (info(at)vhs-schaumburg.de) sowie über das Kursbuchungssystem im Internet (www.vhs-schaumburg.de) erfolgen. Bei Bildungsurlauben ist die telefonische Anmeldung nicht möglich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung des Entgeltes. Eine kostenlose Teilnahme zur Probe ist nicht möglich. Teilnehmende, gegen die aus vergangenen Veranstaltungen noch offene Forderungen bestehen, können bis zu deren Bezahlung keine weiteren Kurse buchen.
 

Anmeldebestätigungen

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung (bevorzugt per E-Mail). Sollte ein Kurs ausfallen, überbelegt sein oder sich der Termin verändern, werden Sie gesondert benachrichtigt. Im Falle einer Überbelegung oder eines Ausfalls übernehmen wir Ihre Anmeldung auf eine Warteliste. Aus dieser Warteliste lässt sich kein Anspruch auf Teilnahme ableiten. Bei Einrichtung eines Zusatzkurses oder wenn ein Platz frei wird, erhalten Sie eine Nachricht. Eine Benachrichtigung (bevorzugt per E-Mail) erfolgt auch, wenn die Veranstaltung nicht wie angekündigt stattfindet.

Entgelte

Entgelte sind, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung festgelegt wurde, mit der Anmeldung fällig. Die Entgelte ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung und auf Grundlage der jeweils gültigen Entgeltordnung der VHS Schaumburg. Sollte ein Kurs zum Anmeldeschluss nicht über die notwendige Mindestteilnehmerzahl verfügen, können zur Sicherung der Durchführung abweichende, in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl, höhere Entgelte zwischen der VHS Schaumburg und den Teilnehmenden vereinbart werden.
Das Entgelt muss grundsätzlich – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme –  in voller Höhe gezahlt werden.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Unfall, Krankheit etc.) und unter Einreichung entsprechender Nachweise kann das Entgelt auf Antrag anteilig erstattet werden.

Wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS Schaumburg nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall der Kursleitung, höhere Gewalt), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Bei Ausfall einer Veranstaltung wird das gegebenenfalls vorab entrichtete Entgelt in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen die VHS Schaumburg sind ausgeschlossen.

Entgeltermäßigung

Eine Ermäßigung in Höhe von 50 % erhalten: Schüler/innen, Auszubildende, Studenten/innen mit lfd. BAföG-Leistungen, freiwilligen Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II, SGB III und SGB XII, Empfänger/innen eines Kinderzuschlages gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz sowie Ehegatten und Kinder der vorstehend genannten Personen, wenn sie mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keine weiteren Einkünfte haben.

Für Veranstaltungen mit Verpflegung und Übernachtung beträgt die Ermäßigung 25 % des angegebenen Entgeltes. Für Veranstaltungen nur mit Verpflegung wird das ermäßigte Entgelt jeweils ausgewiesen. Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn die Anmeldung entsprechend gekennzeichnet und ein Nachweis beigefügt ist. Eine rückwirkende Gewährung kann nicht erfolgen. In besonderen Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag hin eine erweiterte Entgeltermäßigung gewährt werden. Für Einzelveranstaltungen ist eine Entgeltermäßigung nicht möglich.

 

Kündigung / Rücktritt vom Vertrag / Abmeldung

Teilnehmende

Abmeldungen müssen schriftlich mit Angabe des Grundes und nur bei den Geschäftsstellen der VHS erfolgen. Abmeldungen bei der Kursleitung sind nicht wirksam. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Für alle Veranstaltungen, für die keine Sonderregelung besteht, ist eine kostenfreie Kündigung nur bis zur angegebenen Anmeldefrist möglich. Danach ist das volle Entgelt zu zahlen. Änderungen durch die VHS Schaumburg berechtigen die/den Teilnehmer/in nur zur Kündigung, wenn die Teilnahme für diese/n aufgrund der Änderung unzumutbar wird. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese Regelung nicht berührt. Bei der Abmeldung von Wochenend-Seminaren mit Unterkunft ist ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 EUR zu entrichten, wenn die Abmeldung bis zu 14 Tagen vor Seminarbeginn erfolgt. Bei späterer Abmeldung ist das volle Entgelt zu zahlen.

Bei Bildungsurlauben gilt folgende Regelung: Bei Abmeldung bis zum Anmeldschluss beträgt das Bearbeitungsentgelt 10,00 EUR, bei einer Abmeldung bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn 65,00 EUR, bei späterer Abmeldung ist das volle Entgelt zu zahlen. Entstehen aufgrund der Absage bei den gebuchten Bildungshäusern, Hotels etc. Ausfallkosten, so werden diese in Rechnung gestellt. Wenn Ihr Arbeitgeber die Gewährung von Bildungsurlaub ablehnt und Sie uns den schriftlichen Bescheid spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn vorlegen, entfällt das Bearbeitungsentgelt.                                                                       

VHS Schaumburg

Die VHS Schaumburg kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB den Vertrag kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- oder Geräuschbelästigung
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit, etc.)
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber Kursleitungen, Vertragspartnern, Besucher/innen oder Beschäftigten der VHS Schaumburg
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke.

Statt einer Kündigung kann die VHS Schaumburg die/den Teilnehmer/in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS Schaumburg wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
Nach Kursbeginn wird die Gebühr nach dem Verhältnis der bereits erfolgten Teileinheiten zum Gesamtumfang des Kurses geschuldet. Das gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartner unzumutbar wäre.
Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung besteht nicht. Die VHS Schaumburg behält sich vor, Veranstaltungen nicht durchzuführen, wenn die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht zur Deckung der Kurskosten ausreichen, die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder Dozenten/innen ausfallen. In diesem Fall wird das bereits gezahlte Entgelt in voller Höhe erstattet. Die VHS Schaumburg kann ferner vom Teilnahmevertrag zurücktreten, wenn sich der/die Teilnehmende in Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.
 
Ferien und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.
 
Organisatorische Änderungen
Der VHS Schaumburg bleiben Programmänderungen aus aktuellem Anlass sowie der Wechsel von ausgeschriebenen Kursleitungen und Unterrichtsräumen vorbehalten, soweit hierdurch der Kursinhalt nicht beeinträchtigt wird. Die/der Teilnehmende hat keinen Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wird. Daraus resultiert kein Recht zu einer außerordentlichen Kündigung. Müssen Veranstaltungen oder einzelne Termine aus von der VHS Schaumburg nicht zu vertretenen Gründen (z.B. Erkrankung der Kursleitung, höhere Gewalt) abgesagt werden, können diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
 
 
Unterrichtsräume  und Haftung
Die jeweilige Hausordnung, insbesondere das bestehende Rauchverbot in den Gebäuden, ist verpflichtend zu beachten.
Schadensersatzansprüche gegen die VHS Schaumburg sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der VHS Schaumburg oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
Abweichend hiervon haftet die VHS Schaumburg im Fall der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper sowie wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Schadensverursachung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der VHS Schaumburg beruht.
 
Hinweis: Eine Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung. Dies gilt insbesondere bei Kursen der Gesundheitsbildung. Diese Kurse stellen keine therapeutischen Angebote dar und ersetzen keine Therapie. Gegebenenfalls sollte vor Kursanmeldung eine Rücksprache mit einem Arzt/einer Ärztin erfolgen.
 
Erreichbarkeit  für  Menschen mit Beeinträchtigung
Die Seminarräume und Sanitäranlagen in den VHS-Gebäuden in Rinteln und Stadthagen sind barrierefrei zugänglich. Zu den übrigen Unterrichtsorten informieren Sie sich bitte vorher in einer der VHS-Geschäftsstellen, ob diese für Gehbeeinträchtigte geeignet sind. Die VHS ist bemüht, Menschen mit Beeinträchtigung eine Teilnahme an den Veranstaltungen zu ermöglichen.

Corona
Das Corona Hygiene- und Schutzkonzept in der aktuellen Fassung ist Bestandteil der AGB.
 
Datenschutz
Für die bei Anbahnung, Abschluss und der Durchführung des Vertrages erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
 
Streitbeilegung gemäß Art. 14 Ab. 1 ODR-VO und § 36 VSGB
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Die VHS Schaumburg wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetztes (VSBG) teilnehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.
 
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
 
Volkshochschule Schaumburg
Jahnstraße 21 A
31655 Stadthagen
Fax: 05721 703-7199
info@vhs-schaumburg.de
 
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Internet hinterlegte Muster-Widerrufsformular verwenden (www.vhs-schaumburg.de), das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
 
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss des Vertrages unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
 

Stand: 12/2021